Im Rahmen dieses Pilotprogramms können Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien gefördert werden.
Die zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme liegen zwischen 10.500 Euro und 75.000 Euro. Die Baumaßnahme kann mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Gefördert werden können beispielsweise auch Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks, Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder auch Bouleplätze. Antragsberechtigt sind Kommunen.
Sportstättenförderprogramm . Land in Bewegung Rheinland-Pfalz