Informationen über Förderprogramme der Ministerien


Im Rahmen dieses Pilotprogramms können Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien gefördert werden.

Die zuwendungsfähigen Kosten pro Maßnahme liegen zwischen 10.500 Euro und 75.000 Euro. Die Baumaßnahme kann mit einer Landeszuwendung in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Gefördert werden können beispielsweise auch Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks, Kleinspielfelder wie Basketball- oder Volleyballplätze oder auch Bouleplätze. Antragsberechtigt sind Kommunen.

Sportstättenförderprogramm . Land in Bewegung Rheinland-Pfalz

Der Investitionsstock ist ein im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) verankertes Förderinstrument des Landes. Definiert wird der Investitionsstock in Nr. 6 der Aufzählung des § 18 Absatz 1 LFAG. Danach werden Mittel bereitgestellt für „sonstige kommunale Vorhaben oder kommunale Beteiligungen an Vorhaben, die das Gemeinwohl erfordert (Investitionsstock)”. Die Aufgabe des Investitionsstocks ergibt sich damit bereits abschließend aus dem Gesetz: mit den hierfür veranschlagten Mitteln sollen diejenigen kommunalen Vorhaben gefördert werden, für die keine anderen Landesmittel ausdrücklich bereitgestellt werden.

Förderfähig sind u.a.:

  • Neubau oder Sanierung von Dorfgemeinschaftshäuser
  • Verbesserung der Infrastruktur

Investitionsstock . Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (rlp.de)

Mit der Fördermaßnahme "LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen" fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) modellhafte Projekte, die zum Ziel haben, die Mobilität in ländlichen Räumen zu verbessern. Die Fördermaßnahme ist einer der Bausteine des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE).