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Elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Wir eröffnen den Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach und nicht für Dritte (verlinkte Institutionen etc.) gelten:
1. Zugangseröffnung
Die elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail (siehe Ziffer 2), sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie in der Regel durch die formgebundene elektronische Kommunikation (siehe Ziffer 3) ersetzt werden.
Wurde Ihrerseits eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet, geht die Kreisverwaltung Bad Kreuznach davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Mitteilungen der Kreisverwaltung Bad Kreuznach an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben.
Bitte senden Sie der Kreisverwaltung Bad Kreuznach keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Kreisverwaltung Bad Kreuznach senden, so beachten Sie bitte die nachfolgend zulässigen Formate:
Dateiformate | Dateiendungen |
Rich Text Format | .RTF |
Microsoft Word | .doc / .docx |
Microsoft Excel | .xls / .xlsx |
Acrobat Reader | |
Reine Textdatei | .txt |
Bilddateiformate mit den Endungen | .gif / .jpg / .tif / .bmp |
Sofern Sie abweichende Dateiformate oder Dateien mit Makros verwenden, kann Ihr Dokument nicht entgegen genommen werden.
E-Mails dürfen eine Dateigröße von 5 Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreiten.
Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe, *.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden hier nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach keine weitere Mitteilung.
2. Formfreie elektronische Kommunikation
Für eine formfreie elektronische Kommunikation - unverbindliche Anfragen und Auskünfte - stehen Ihnen sowohl unsere zentrale E-Mail-Adresse
als auch die persönlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Bad Kreuznach sowie die zudem auf unserer Homepage angegebenen E-Mail-Adressen zur Verfügung.
E-Mails, welche in unserem zentralen E-Mail-Postfach eingehen, werden umgehend an die zuständige Stelle in unserem Hause weitergeleitet.
3. Formgebundene elektronische Kommunikation
Eine rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der Kreisverwaltung Bad Kreuznach übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn für bestimmte Unterlagen eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, z.B. bei der Erhebung eines Widerspruchs.
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach eröffnet den Zugang zur rechtsverbindlichen formgebundenen elektronischen Kommunikation mittels der sog. De-Mail sowie dem Online-Dienst „Virtuelle Poststelle“ (VPS) des Landes Rheinland-Pfalz. Es handelt sich dabei jeweils um eine Kommunikationsform zur „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet.
Um den De-Mail-Dienst nutzen zu können, müssen Sie bei einem akkreditierten Diensteanbieter ein De-Mail-Konto eröffnen. Weitere Informationen können Sie dem De-Mail-Gesetz entnehmen.
Bitte nutzen Sie diese De-Mail-Adresse, um sicher und verbindlich mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu kommunizieren.
Um die Virtuelle Poststelle nutzen zu können, bedarf es einer Zugangseröffnung. Diese kön-nen Sie über ihr Benutzerprofil erklären. Bitte melden Sie sich zunächst an, um diesen Online-Dienst zu nutzen. Die Eröffnung eines Zugangs erfolgt über die Adresse www.rlp-service.de.
4. Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, so stehen Ihnen bei technischen Fragen Herr Marco Tief unter der Rufnummer 0671 / 803-1223 bzw. per E-Mail Marco Tief oder bei organisatorischen Fragen Herr Matthias Korda unter der Rufnummer 0671 / 803-1200 bzw. per E-Mail Matthias Korda zur Verfügung.
5. Rechtliche Hinweise
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten elektronischen Nachrichten technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Kreisverwaltung Bad Kreuznach sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutz¬rechtlichen Bestimmungen.
6. EU-Dienstleistungsrichtlinie - Einheitlicher Ansprechpartner -
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12.12.2006, steht Ihnen seit dem 01.01.2010 der sog. „Einheitliche Ansprechpartner“ (EAP) zur Verfügung.
Im Allgemeinen sollen durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie die Hindernisse im grenzübergreifenden Handel von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union beseitigt und die Dienstleistungswirtschaft gefördert werden.
Aufgabe des EAP als reiner Verfahrensmittler ist es zu informieren, zu beraten und sich aktiv darum zu kümmern, dass Unternehmen eine Reihe von behördlichen Genehmigungen und Erlaubnissen zügig und ohne bürokratischen Aufwand erhalten. Des Weiteren koordiniert er eine Reihe von Verfahren und überwacht die Fristeinhaltung.
Die Zuständigkeit und somit die fachliche Beratung für das jeweilige Verfahren verbleibt bei der entsprechenden Behörde, welche eng mit dem EAP zusammenarbeitet.
Die Inanspruchnahme des EAP ist für Sie freiwillig und kostenlos. Es steht Ihnen daher jederzeit frei, sich an den EAP oder die jeweils zuständige Behörde selbst zu wenden oder für die Kontaktaufnahme zwischen diesen Stellen beliebig zu wechseln.
In Rheinland-Pfalz wird die Aufgabe des EAP von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (SGD) wahrgenommen.
Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach hat für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation über das Portal des EAP www.eap.rlp.de eine E-Mail-Adresse für Angelegenheiten eingerichtet, welche die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie betreffen.
Weitere Informationen und den Zugang zum EAP finden Sie hier: