Unterstützungsangebote im Alltag (SGB XI)
Für Familien, Senioren/Seniorinnen
und andere hilfsbedürftige Menschen.
Sie sollen helfen, den Alltag zu bewältigen,
soziale Kontakte zu pflegen
und die Selbstständigkeit zu erhalten.
(Bildquelle: pixabay 08/2023 - care-for-the-elderly-7380108)
Sie helfen und unterstützen bei alltäglichen Dingen
- Haushalt (Kochen, Wäsche waschen, Wohnungsreinigung etc.)
- tägliche Erledigungen (Einkauf / Bodengängen / Arztbesuch etc.)
- Freizeitgestaltung (Kontakte zu Freizeitangebote knüpfen / Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten etc. / Spaziergängen, Ausflüge, Konzerte etc. / Vorlesen / Spielen)
Rechtsgrundlage
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag, die ihre Selbstständigkeit fördern und pflegende Angehörige entlasten, finanziert über einen monatlichen Entlastungsbetrag.
SGB XI § 45a regelt Angebote zur Alltagsunterstützung für Pflegebedürftige und Entlastung pflegender Angehöriger.
SGB XI § 45b regelt den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, der von der Pflegekasse übernommen wird.
Über den nachfolgenden Link erhalten Sie zusätzlich Informationen über ambulante Pflegemöglichkeiten.