Unterstützungsangebote im Alltag (SGB XI)

Für Familien, Senioren/Seniorinnen
und andere hilfsbedürftige Menschen. 
Sie sollen helfen, den Alltag zu bewältigen,
soziale Kontakte zu pflegen
und die Selbstständigkeit zu erhalten. 

(Bildquelle: pixabay 08/2023 - care-for-the-elderly-7380108)

Sie helfen und unterstützen bei alltäglichen Dingen

  • Haushalt (Kochen, Wäsche waschen, Wohnungsreinigung etc.)
  • tägliche Erledigungen (Einkauf / Bodengängen / Arztbesuch etc.)
  • Freizeitgestaltung (Kontakte zu Freizeitangebote knüpfen / Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten etc. / Spaziergängen, Ausflüge, Konzerte etc. / Vorlesen / Spielen)

Rechtsgrundlage
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag, die ihre Selbstständigkeit fördern und pflegende Angehörige entlasten, finanziert über einen monatlichen Entlastungsbetrag.
SGB XI § 45a regelt Angebote zur Alltagsunterstützung für Pflegebedürftige und Entlastung pflegender Angehöriger.
SGB XI § 45b regelt den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, der von der Pflegekasse übernommen wird. 


Über den nachfolgenden Link erhalten Sie zusätzlich Informationen über ambulante Pflegemöglichkeiten.


Alltagsunterstützung im Landkreis Bad Kreuznach

Mainzer Straße 26n
55545 Bad Kreuznach (55545)
Markus Memmesheimer
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Anbebote:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß SGB XI
  • Betreuung von Menschen ab Pflegegrad 1
  • Für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Senioren)
  • Begleitung zu Terminen (Arztbesuche u.Ä.)
  • Begleitung zu Veranstaltungen von persönlichem Interesse (Konzerte, Kegeltreffs, u.Ä.)
  • Hilfe für Kindern mit ADS/ADHS ab Pflegegrad 1