Unterstützungsangebote im Alltag (SGB XI)

Für Familien, Senioren/Seniorinnen
und andere hilfsbedürftige Menschen. 
Sie sollen helfen, den Alltag zu bewältigen,
soziale Kontakte zu pflegen
und die Selbstständigkeit zu erhalten. 

(Bildquelle: pixabay 08/2023 - care-for-the-elderly-7380108)

Sie helfen und unterstützen bei alltäglichen Dingen

  • Haushalt (Kochen, Wäsche waschen, Wohnungsreinigung etc.)
  • tägliche Erledigungen (Einkauf / Bodengängen / Arztbesuch etc.)
  • Freizeitgestaltung (Kontakte zu Freizeitangebote knüpfen / Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten etc. / Spaziergängen, Ausflüge, Konzerte etc. / Vorlesen / Spielen)

Rechtsgrundlage
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Angebote zur Unterstützung im Alltag, die ihre Selbstständigkeit fördern und pflegende Angehörige entlasten, finanziert über einen monatlichen Entlastungsbetrag.
SGB XI § 45a regelt Angebote zur Alltagsunterstützung für Pflegebedürftige und Entlastung pflegender Angehöriger.
SGB XI § 45b regelt den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, der von der Pflegekasse übernommen wird. 


Über den nachfolgenden Link erhalten Sie zusätzlich Informationen über ambulante Pflegemöglichkeiten.


Alltagsunterstützung im Landkreis Bad Kreuznach

Brunnenstraße 15
55595 Hüffelsheim
Melanie Hippchen
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Die Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe, deren Anspruch sich aus den Sozialgesetzbüchern ergibt (§ 112 SGB IX und §35a, §27 Abs.2 SGB VIII) Sie kann an allen Schularten und im Kindergarten stattfinden.

Begleitung für Kinder, Jugendliche und junge Menschen

  • mit einem Förderbedarf aus den Bereichen soziale und emotionale Entwicklung
  • mit einer (drohenden) seelischen Behinderung
  • mit Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens
  • mit einem Förderbedarf aus den Bereichen Lernen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Sprache