Beratung & Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung

Hier finden Sie Beratungsstellen, Hilfsangebote und Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung.


Hilfsangebote


Selbsthilfegruppen

Teilweise oder vollständiger Verlust des Hörvermögens

Unter Hörverlust (Hypakusis, auch Hypoakusis) versteht man einen teilweisen oder vollständigen Verlust des Hörvermögens. Die Ausprägung der Störung kann von leichter Schwerhörigkeit bis zur Gehörlosigkeit reichen und vielfältige Ursachen haben. 

Gehörlosenverein Nahetal Bad Kreuznach

Kontakt über die Kontaktstelle: KISS Mainz, Tel.: 06131/210774, E-Mail: info@kiss-mainz.de

Verein zur Förderung körperbehinderter Menschen Kreis Bad Kreuznach und Umgebung e.V.

Verein von Familien mit behinderten Kindern oder Angehörigen, von selbständigen Rollstuhlfahrern, Rollstuhlfahrerinnen, Förderern und Förderinnen.

Vierteljährlich unternimmt die Selbsthilfegruppe für Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen Ausflüge in der Umgebung.

Kontakt über: 0671 75332 / info@menschen-mit-behinderung-bad-kreuznach.de

Weitere Infos finden Sie hier.

Blinden- und Sehbehindertenverein Nahe-Hunsrück e. V.

Die Selbsthilfegruppe liegt im Einzugsbereich der Landkreise Birkenfeld, Bad Kreuznach und Rhein-Hunsrück und ist für blinde und sehbehinderte Menschen sowie deren Angehörigen bei behinderungsspezifischen Angelegenheiten da.

Treffen: Jeden dritten Mittwoch im Monat Stammtisch um 15 Uhr in der Gaststätte des Kleingartenvereins Bad Kreuznach (am Friedhof)

Angebot umfasst unteranderem: 

  • Beratung zu Hilfsmitteln
  • Beratung bei Antragsstellung (z.B. Schwerbehindertenausweis)
  • Info-Veranstaltungen zum Thema blind/sehbehindert z.B. an Schulen, Kindergärten, Ausbildungsseminaren etc.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt über: 06362 769 oder bsv.nahe-hunsrueck@freenet.de


Beratung & Hilfe im Landkreis Bad Kreuznach

Bühler Weg 24
55543 Bad Kreuznach (55543)
SPZ Sozialpädiatrisches Zentrum (Stiftung Kreuznacher Diakonie)
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Das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) ist eine ambulant arbeitende Einrichtung, in der entwicklungsauffällige, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien umfassend ambulant betreut werden. 

Das SPZ wird auf Veranlassung zuweisender niedergelassener Ärzte (i. d. Regel Kinder-/ Jugendärzte oder Hausärzte) in Ergänzung zu deren Behandlung tätig.

Die Behandlung im SPZ umfasst medizinische, psychologische, therapeutische, sozialmedizinische und pädagogische Hilfen und Beratungen. Für jedes Kind wird ein individueller Behandlungs- und Förderplan aufgestellt. Je nach interdisziplinärer Absprache finden Einzel- und Kleingruppentherapien/-förderung im SPZ statt.